Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an der Connected Conference in Berlin am 26.06.2026
der QUIBIQ Berlin GmbH, Albert-Einstein-Straße 16, 12489 Berlin, HRB 176084, vertreten durch die Geschäftsführer Leo Martens und Tino Reichel
– nachfolgend „Veranstalter“ –
1. Geltungsbereich, Vertragspartner, B2B-Beschränkung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme an der Veranstaltung Connected Conference in Berlin am 26.06.2026 zwischen dem Veranstalter und dem Besteller/Teilnehmer.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.
1.3 Der Besteller versichert mit der Anmeldung, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Der Veranstalter ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen.
1.4 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss, Anmeldung, Tickets
2.1 Die Anmeldung zur Connected Conference in Berlin erfolgt über die Webseite https://connectedconference.de/ durch Auswahl und Erwerb eines Tickets.
2.2 Die Darstellung der Veranstaltung und der Tickets auf der Webseite stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des Veranstalters dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
2.3 Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Besteller ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages ab.
2.4 Der Vertrag kommt erst zustande bei Zahlung per PayPal mit Bestätigung des Zahlungsvorgangs und/oder ausdrücklicher Buchungsbestätigung durch den Veranstalter.
2.5 Ein Ticket ist personengebunden, soweit nicht in diesen AGB ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers nach Maßgabe von Ziffer 8 bleibt zulässig.
3. Leistungen des Veranstalters
3.1 Der Ticketpreis umfasst die Teilnahme an der Connected Conference in Berlin, den Zugang zum Veranstaltungsbereich sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an den im Veranstaltungsprogramm vorgesehenen Sessions, ferner – soweit vorgesehen – digital bereitgestellte Veranstaltungsunterlagen sowie die während der Veranstaltung angebotene Verpflegung.
3.2 Die Teilnahme an einzelnen Sessions kann aufgrund begrenzter Kapazitäten eingeschränkt sein. Ein Anspruch auf Teilnahme an bestimmten Sessions, Vorträgen oder Programmpunkten besteht nicht. Aus der Nichtteilnahme an einzelnen Sessions ergeben sich keine Ansprüche auf Minderung, Rückerstattung oder sonstige Kompensation.
3.3 Ein Anspruch auf bestimmte Referenten, konkrete Vortragsinhalte, die Teilnahme bei einer bestimmten Session, die Dauer einzelner Sessions oder das Stattfinden einzelner Programmpunkte besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
3.4 Veranstaltungsunterlagen, Präsentationen, Dokumentationen oder sonstige Inhalte werden – sofern vorgesehen – grundsätzlich digital zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Herausgabe physischer Unterlagen besteht nicht.
4. Ticketpreise, Early Bird, Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die auf der Webseite zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise.
4.2 Early-Bird-Tickets, die bis einschließlich 30.04.2026 erworben werden, werden zu einem Preis von 0,00 EUR angeboten. Ab dem 01.05.2026 gelten die dann auf der Webseite ausgewiesenen Ticketpreise.
4.3 Die Tickets können mittels PayPal erworben werden.
4.4 Rechnungen sind, sofern nichts anderes ausgewiesen ist, sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.5 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und nicht ausdrücklich anders ausgewiesen ist.
5. Zahlungsverzug
5.1 Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
5.2 Bei kalendermäßig bestimmter Zahlungsfrist tritt Verzug ohne Mahnung ein. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Schuldnerverzug.
5.3 Der Veranstalter ist bei Zahlungsverzug ferner berechtigt, den Zugang zur Veranstaltung bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen zu verweigern oder das Ticket nach erfolgloser angemessener Nachfrist zu sperren, sofern hierdurch keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften verletzt werden.
5.4 Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
6. Änderungen des Veranstaltungsprogramms
6.1 Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorischen, sachlichen oder kurzfristig unabwendbaren Gründen Änderungen im Veranstaltungsprogramm vorzunehmen.
6.2 Solche Änderungen begründen kein Rücktrittsrecht und keinen Anspruch auf Minderung, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt und die Änderung für den Besteller unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar ist.
7. Absage, Ausfall, Verschiebung der Veranstaltung
7.1 Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben, zu verkürzen oder in zumutbarer Weise zu modifizieren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- höherer Gewalt,
- behördlichen Anordnungen oder rechtlichen Beschränkungen,
- Sicherheitsgründen,
- Erkrankung oder Ausfall wesentlicher Referenten, sofern kein adäquater Ersatz gestellt werden kann,
- technischen oder infrastrukturellen Störungen, die eine Durchführung unzumutbar machen,
- zu geringer Teilnehmerzahl, wenn eine wirtschaftlich oder organisatorisch sinnvolle Durchführung nicht möglich ist.
7.2 Im Fall einer vollständigen Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Ticketentgelte erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Arbeitsausfall- oder sonstigen Folgekosten, bestehen vorbehaltlich Ziffer 13 nicht.
7.3 Wird die Veranstaltung lediglich verschoben, behält das Ticket grundsätzlich seine Gültigkeit für den Ersatztermin. Ist dem Besteller die Teilnahme am Ersatztermin unzumutbar, kann er innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Terminverschiebung den Rücktritt erklären; bereits gezahlte Ticketentgelte werden dann erstattet.
7.4 Gesetzliche Rechte, insbesondere bei vom Veranstalter zu vertretender Unmöglichkeit oder bei wirksamem Rücktritt, bleiben unberührt.
8. Stornierung durch den Kunden, Ersatzteilnehmer
8.1 Eine Stornierung durch den Besteller bedarf der Textform und ist ausschließlich an kontakt@quibiq.de zu richten.
8.2 Maßgeblich für die Berechnung der Stornofrist ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Veranstalter.
8.3 Im Falle einer wirksamen Stornierung gelten folgende pauschalierte Stornokosten:
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,
- 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung,
- 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Vergütung,
- 6 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung.
8.4 Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.5 Der Besteller ist berechtigt, jederzeit bis zum Beginn der Veranstaltung einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen. In diesem Fall entfallen Stornokosten. Der ursprüngliche Teilnehmer bzw. Besteller hat sicherzustellen, dass der Ersatzteilnehmer diese AGB einhält.
8.6 Eine teilweise Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen berechtigt nicht zur Minderung des Ticketpreises.
9. Teilnahmevoraussetzungen, Hausrecht, Altersregelung
9.1 Die Veranstaltung ist grundsätzlich für Personen ab 18 Jahren bestimmt.
9.2 Personen unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, auf Verlangen einen schriftlichen Nachweis der Erziehungsberechtigung bzw. Begleitung zu verlangen.
9.3 Der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte üben während der Veranstaltung das Hausrecht aus. Teilnehmer können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie den Ablauf erheblich stören, gegen Sicherheitsanweisungen verstoßen, Dritte belästigen, gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen diese AGB verstoßen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, der Ausschluss wurde vom Veranstalter überwiegend zu vertreten.
10. Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Foto-, Video- und Tonaufnahmen anzufertigen oder durch beauftragte Dritte anfertigen zu lassen, auf denen Teilnehmer erkennbar abgebildet sein können.
10.1 Der Veranstalter verarbeitet und veröffentlicht Übersichts- und Stimmungsaufnahmen der Veranstaltung, insbesondere solche, auf denen Teilnehmer als Teil einer größeren Gruppe oder als Beiwerk neben der Veranstaltung erscheinen, auf Grundlage seines berechtigten Interesses an der Dokumentation und Berichterstattung über die Veranstaltung sowie an der Öffentlichkeitsarbeit (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
10.2 Soweit Teilnehmer gezielt oder hervorgehoben abgebildet werden (z. B. Einzelporträts, Interviews, Nahaufnahmen oder vergleichbare Aufnahmen), erfolgt die Anfertigung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen ausschließlich auf Grundlage einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des betroffenen Teilnehmers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. § 22 KunstUrhG). Diese Einwilligung wird im Rahmen des Registrierungsprozesses oder vor Ort gesondert eingeholt und dokumentiert.
10.3 Die vorgenannten Aufnahmen können insbesondere auf der Webseite des Veranstalters sowie auf den Social-Media-Kanälen LinkedIn, Instagram, YouTube und Vimeo veröffentlicht und zu Zwecken der Unternehmenskommunikation, Berichterstattung und Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen verwendet werden.
10.4 Teilnehmer können der Anfertigung und/oder Verwendung von Aufnahmen, die auf Grundlage berechtigten Interesses erfolgen, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Der Widerspruch bzw. Widerruf ist zu richten an: kontakt@quibiq.de.
Teilnehmer werden zudem gebeten, ihren Widerspruch oder Widerruf zusätzlich vor Ort am Check-in mitzuteilen , damit dieser organisatorisch berücksichtigt werden kann.
10.5 Der Veranstalter trifft im Falle eines Widerspruchs oder Widerrufs im Rahmen des Zumutbaren geeignete organisatorische Maßnahmen, um die betroffene Person nicht (weiter) abzubilden. Eine vollständige Vermeidung von Aufnahmen, insbesondere bei Übersichts- und Gruppenaufnahmen, kann jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet werden.
10.6 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Speicherdauer und Betroffenenrechten, sind in den gesonderten Datenschutzhinweisen des Veranstalters unter https://connectedconference.de/datenschutz/ enthalten.
11. Eigene Aufnahmen durch Teilnehmer
11.1 Das Anfertigen von Fotoaufnahmen für private oder interne unternehmensbezogene Zwecke ist zulässig, soweit dadurch weder der Veranstaltungsablauf gestört noch Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits-, Datenschutz-, Urheber- oder Markenrechte, verletzt werden.
11.2 Das Anfertigen von Audioaufnahmen oder Videoaufnahmen der Veranstaltung, einzelner Sessions, Vorträge, Gesprächsrunden oder sonstiger Programmpunkte durch Teilnehmer ist nicht gestattet, es sei denn, der Veranstalter hat zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt.
11.3 Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verstößen die Löschung unzulässig angefertigter Aufnahmen zu verlangen und den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
12. Urheberrechte und Nutzungsrechte an Veranstaltungsunterlagen
12.1 Sämtliche Veranstaltungsunterlagen, Präsentationen, Vorträge, Konzepte, Grafiken, Texte, Videos, Aufzeichnungen, Dokumentationen und sonstige Inhalte der Veranstaltung sind urheberrechtlich geschützt.
12.2 Dem Teilnehmer wird – soweit überhaupt Unterlagen zur Verfügung gestellt werden – ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zum eigenen internen Gebrauch im Unternehmen des Bestellers eingeräumt.
13. Inhalte der Veranstaltung, Unterlagen, Haftung für Richtigkeit und Aktualität
13.1 Der Veranstalter bereitet die Veranstaltung, die Sessions und die zur Verfügung gestellten Unterlagen mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt und nach bestem Wissen vor.
13.2 Gleichwohl dienen sämtliche im Rahmen der Veranstaltung mündlich, schriftlich, digital oder sonst wie bereitgestellten Informationen, Hinweise, Präsentationen und Unterlagen ausschließlich der allgemeinen Information und dem fachlichen Austausch.
13.3 Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der im Rahmen der Veranstaltung bereitgestellten oder mitgeteilten Inhalte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zugesichert wurde.
13.4 Insbesondere stellen Vorträge, Diskussionsbeiträge, Sessioninhalte und -diskussionen, spontane Äußerungen von Referenten oder sonstige vor Ort mitgeteilte Informationen keine zugesicherte Beschaffenheit und keine verbindliche Beratung im Einzelfall dar.
13.5 Entscheidungen, die Teilnehmer oder deren Unternehmen auf Grundlage der im Rahmen der Veranstaltung erhaltenen Informationen treffen, erfolgen in eigener Verantwortung.
14. Allgemeine Haftung des Veranstalters
14.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Veranstalters der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
14.3 Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
14.4 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten.
15. Garderobe, unentgeltliche Verwahrung, Haftung
15.1 Der Veranstalter bietet im Rahmen der Veranstaltung eine betreute Garderobe als freiwilligen und unentgeltlichen Service für Teilnehmer an. Ein gesondertes Entgelt für die Verwahrung wird nicht erhoben.
15.2 Mit der Entgegennahme von Mänteln, Jacken oder vergleichbaren Kleidungsstücken gegen Ausgabe einer Garderobenmarke kommt ein Verwahrungsvertrag zustande.
15.3 Da die Verwahrung unentgeltlich erfolgt, haftet der Veranstalter gemäß § 690 BGB nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
15.4 Nicht Gegenstand der Verwahrung sind insbesondere:
14.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt
- Geld,
- Schmuck,
- Schlüssel,
- Ausweisdokumente,
- elektronische Geräte (z. B. Laptops, Tablets, Mobiltelefone),
- Datenträger,
- sowie sonstige Wertgegenstände oder Inhalte von Taschen.
Für derartige Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, deren Verwahrung wurde ausdrücklich gesondert vereinbart.
15.5 Der Teilnehmer ist verpflichtet, keine Wertgegenstände in den abgegebenen Kleidungsstücken zu belassen.
15.6 Die Garderobenmarke ist sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust erfolgt die Herausgabe nur gegen ausreichenden Berechtigungsnachweis. Für Schäden infolge des Verlusts der Garderobenmarke haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
16. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
16.1 Der Besteller kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.
16.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
17. Datenschutz
17.1 Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer und Besteller im Rahmen der Vertragsdurchführung sowie nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzhinweise.
17.2 Die Datenschutzhinweise des Veranstalters sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Webseite abrufbar und werden Bestandteil der vorvertraglichen Informationen.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
18.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18.3 Ausschließlicher – oder, sofern gesetzlich zulässig, jedenfalls nicht-ausschließlicher – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Berlin.
18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.